AS 2012 833
Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Änderung des Abkommens
zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt
auf dem Langensee und dem Luganersee
vom 15. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. August 20092,
beschliesst:
Art. 1
Die Änderung des Abkommens vom2. Dezember 19923 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee wird gutgeheissen.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Änderung des Abkommens zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 10. Dezember 2009 | Nationalrat, 15. Juni 2010 |
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Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini | Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss |
Der Sekretär: Philippe Schwab | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |