AS 2013 1325
Übereinkommen vom 11. Oktober 1947 über die Weltorganisation für Meteorologie
Übereinkommen vom 11. Oktober 1947
über die Weltorganisation für Meteorologie
SR 0.429.01; AS 1990 1175
Änderung des Übereinkommens Verabschiedet aufgrund der Resolution 44 des 15. Kongresses der WMO vom 25. Mai 2007 In Kraft getreten am 1. Juni 2007
Übersetzung1
Die Präambel des Übereinkommens vom 11. Oktober 1947 über die Weltorganisation für Meteorologie wird durch den folgenden Text ersetzt:
in Anbetracht der Notwendigkeit, im Interesse der heutigen und zukünftigen Generationen alles zu unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung, eine Verringerung der Verluste an Menschenleben und Schäden durch Naturkatastrophen und andere extreme wetter-, klima- und wasserbedingte Phänomene sowie für den Schutz der Umwelt und des Weltklimas; im Bewusstsein, dass es wichtig ist, über ein integriertes internationales System zur Beobachtung, Sammlung und Bearbeitung von Daten zu verfügen und meteorologische, hydrologische und verwandte Daten und Produkte herauszugeben; bekräftigend, dass den nationalen meteorologischen, hydrometeorologischen und hydrologischen Diensten eine wichtige Rolle bei der Beobachtung von und beim Verständnis für meteorologische und klimatische Bedingungen sowie bei der Erbringung von meteorologischen, hydrologischen und verwandten Dienstleistungen zukommt, wenn es darum geht, auf die entsprechenden nationalen Bedürfnisse reagieren zu können, und dass diese Aufgabe folgende Bereiche umfassen soll: a) Schutz von Menschen und Gütern, b) Umweltschutz, c) Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung, d) Erhebung von meteorologischen, hydrologischen, klimatologischen und damit zusammenhängenden ökologischen Daten über einen langen Zeitraum, e) Förderung des endogenen Kapazitätsaufbaus, f) Umsetzung von internationalen Verpflichtungen, g) Beitrag an die internationale Zusammenarbeit; ferner in Anerkennung dessen, dass sich die Mitglieder gemeinsam dafür einsetzen müssen, den Austausch von meteorologischen, klimatologischen, hydrologischen
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2013 1325).
und verwandten Informationen zur Unterstützung der menschlichen Aktivitäten zu koordinieren, zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten; in Anbetracht dessen, dass die Koordination der meteorologischen Tätigkeiten auf internationaler Ebene am besten durch die Übertragung dieser Aufgabe an eine einzige internationalen Organisation erreicht wird; ferner in Anbetracht dessen, dass eine enge Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, die auch in den Bereichen Hydrologie, Klima und Umwelt tätig sind, erforderlich ist; sind die Vertragsstaaten wie folgt übereingekommen: