AS 2013 1467

Tierseuchenverordnung
(TSV)

Änderung vom 8. Mai 2013

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19951 wird wie folgt geändert:

Art. 179 Überwachung

Tiere der Rindergattung ab einem nachweislichen oder vermuteten Alter von

Monaten sind auf verändertes Prion-Protein zu untersuchen, wenn sie:

  1. umgestanden sind;

  2. nicht zum Zweck der Schlachtung getötet worden sind;

  3. krank oder verunfallt zur Schlachtung gebracht worden sind.

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 2013 in Kraft.

8. Mai 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova