AS 2013 1649

Verordnung
über die Konzessionierung und Finanzierung
der Eisenbahninfrastruktur
(KFEV)

Änderung vom 29. Mai 2013

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 4. November 20091 über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur wird wie folgt geändert:

Art. 19a Prüfung alternativer Angebote

Vor grösseren Investitionen in Strecken, die vorwiegend dem regionalen Personenverkehr dienen, prüfen die Besteller, ob alternative Angebote mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich sind.

Bei der Prüfung berücksichtigen sie neben der Wirtschaftlichkeit insbesondere:

  1. die Anliegen nach Artikel 31a Absatz 3 PBG2;

  2. die Kosten des Verkehrs der betreffenden Linie;

  3. die Auslastung der Linie während den Hauptverkehrszeiten;

  4. die Auswirkungen auf die Qualität der Erschliessung.

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 2013 in Kraft.

29. Mai 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova