AS 2014 3619
Abkommen
zwischen der Schweiz und Portugal zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen
vom 26. September 1974 (SR 0.672.965.41)
revidiert durch das Protokoll vom 25. Juni 2012 (AS 2013 3573 3571)
Art. 11 Abs. 3 Bst. a
statt:
wenn die Zinszahlung durch diesen anderen Staat, eine seiner politischen oder administrativen Unterabteilungen, eine seiner. lokalen Körperschaften oder die Zentralbank dieses anderen Staates gezahlt werden; oder muss es heissen:
wenn die Zinszahlung durch den erstgenannten Staat, eine seiner politischen oder administrativen Unterabteilungen, eine seiner lokalen Körperschaften oder die Zentralbank dieses anderen Staates gezahlt werden; oder 29. Oktober 2014 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Berichtigung