AS 2014 695

Geschäftsreglement
für das Bundesverwaltungsgericht
(VGR)

Änderung vom 18. März 2014

Das Bundesverwaltungsgericht
beschliesst:

I

Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Art. 22 Vereinigte Abteilungen

Der oder die Vorsitzende der Präsidentenkonferenz präsidiert die Sitzung der vereinigten Abteilungen.

Er oder sie bezeichnet ein Gerichtsmitglied, welches einen Bericht über die zu entscheidende Rechtsfrage erstellt. Es kann ein zweiter Berichterstatter oder eine zweite Berichterstatterin bestimmt werden.

Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Der oder die Vorsitzende stimmt mit, wenn er oder sie einer beteiligten Abteilung angehört.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag, wenn er oder sie mitstimmt; ansonsten fällt er oder sie den Stichentscheid.

Die Präsidentenkonferenz regelt das Verfahren der vereinigten Abteilungen in einer Richtlinie.

Die Abteilungen IV und V regeln das Verfahren der vereinigten Abteilungen IV und V. In diesem Verfahren findet Absatz 1 keine Anwendung.

II

Dieses Reglement tritt am1. April 2014 in Kraft.

18. März 2014 Im Namen des Bundesverwaltungsgerichtes Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix