AS 2014 723
Verordnung
über die elektronische Geschäftsverwaltung
in der Bundesverwaltung
(GEVER-Verordnung)
Änderung vom 14. März 2014
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die GEVER-Verordnung vom 30. November 20121 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 26 Übergangsbestimmungen
Die Verwaltungseinheiten passen ihre GEVER-Systeme, die dieser Verordnung nicht entsprechen, spätestens auf den 30. Juni 2018 an.
Ist ihnen dies aufgrund von unvorhersehbaren und unbeeinflussbaren Ereignissen nicht möglich, so kann das zuständige Departement der Bundeskanzlei zuhanden des Bundesrates eine Verlängerung der Frist bis längstens zum 31. Dezember 2019 beantragen.
II
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2014 in Kraft.
14. März 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Didier Burkhalter |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |