AS 2015 1375

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens
zwischen der Schweiz und Georgien über die Förderung
und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

vom 9. März 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20152 zur Aussenwirtschaftspolitik 2014 enthaltene Botschaft des Bundesrates3,
beschliesst:

Art. 1

Das Abkommen vom3. Juni 20144 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat,3. März 2015

Nationalrat, 9. März 2015

Der Präsident: Claude Hêche

Der Präsident: Stéphane Rossini

Die Sekretärin: Martina Buol

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz