AS 2015 421
Berichtigung
Abkommen vom 14. Februar 2013
zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA
Berichtigung gemäss Notenaustausch vom 25. September 2014/7. Januar 2015, in Kraft seit 7. Januar 2015
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 20 erster Satz
(20) Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unternehmen, an dem eine oder mehrere spezifizierte US-Personen massgeblich beteiligt sind, gehalten wird. … (20) Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unternehmen mit einer oder mehreren «beherrschenden Personen», die spezifizierte US-Personen sind, gehalten wird. … Anhang I Abschn. II.B.4 Bst. a Ziff. 1, Bst. b Ziff. 1, Bst. c Ziff. 1, Bst. d Ziff. 1 und Abschn. IV.D.3 Bst. c Ziff. 1 … (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular), … über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA. Berichtigung … (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular erfolgen), … Abschn. IV.D.1 Bst. b, Abschn. IV.D.4 Bst. b und c Ziff. 2 … (auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular) … … (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular erfolgen) … 3. Februar 2015 Bundeskanzlei