AS 2015 83

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens
zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina sowie
des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und
Bosnien und Herzegowina

vom 17. März 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20142 zur Aussenwirtschaftspolitik 2013 enthaltene Botschaft,
beschliesst:

Art. 1

Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

  1. Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina;

  2. Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20134 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat,4. März 2014 Ständerat, 17. März 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol