AS 2016 1043

Abkommen vom 6. Februar 1974 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abkommen vom 6. Februar 1974

zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

SR 0.975.242.7; AS 1976 1954

Kündigung Am 4. August 2015 hat die Regierung der Republik Indonesien das oben erwähnte Abkommen gemäss dessen Bestimmungen gekündigt. Die Kündigung wird am 8. April 2016 wirksam.