AS 2016 1827

Verordnung
über die Sperrung von Vermögenswerten
im Zusammenhang mit der Ukraine
(Ukraine-Verordnung)

vom 25. Mai 2016

Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 3 und 30 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG),
beschliesst:

Art. 1 Sperrung im Hinblick auf eine Rechtshilfezusammenarbeit

Die Vermögenswerte der im Anhang aufgeführten ausländischen politisch exponierten Personen und ihnen nahestehenden Personen sind gesperrt.

Art. 2 Vollzugsmodalitäten

Wenn der Vollzug der Sperrung Massnahmen bedarf wie etwa einer entsprechenden Anmerkung im Grundbuch oder der Beschlagnahmung oder Sicherstellung von Luxusgütern kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die zuständigen Behörden ersuchen, diese zu treffen.

Art. 3 Zusammenarbeit unter schweizerischen Behörden

Die mit Rechtshilfeverfahren in Strafsachen befassten Behörden informieren das EDA unaufgefordert über die Einreichung eines Rechtshilfegesuchs, über die Anordnung vorläufiger Massnahmen sowie über Eintretensverfügungen und Schlussverfügungen in Zusammenhang mit gesperrten Vermögenswerten von ausländischen politisch exponierten Personen oder ihnen nahestehenden Personen gemäss Anhang.

Die Bundesanwaltschaft oder die zuständige kantonale Staatsanwaltschaft informiert das EDA unaufgefordert über die Eröffnung von Untersuchungen, die Anordnung und Aufhebung einer Beschlagnahmung von Vermögenswerten, die Einstellung von Verfahren und die Erhebung von Anklagen in Zusammenhang mit SR 196.127.67 Strafuntersuchungen gegen ausländische politisch exponierte Personen oder ihnen nahestehenden Personen gemäss Anhang.

Das Eidgenössische Finanzdepartement informiert das EDA unaufgefordert über die Eröffnung und die Einstellung eines Verfahrens, über die Verhängung von Sanktionen sowie über Überweisungen an das zuständige Gericht nach den Artikeln 25–29 SRVG.

Art. 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am1. Juli 2016 in Kraft und gilt bis zum 27. Februar 2017.

25. Mai 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Anhang

(Art. 1) Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind Serhiy Hennadiyovych ARBUZOV, geboren am 24. März 1976, ehemaliger Premierminister Mykola (Nikolai) Yanovych AZAROV (geboren als Nikolai Yanovich Pakhlo), geboren am 17. Dezember 1947, Premierminister bis Januar 2014 Raisa Vasylivna BOHATYROVA (BOGATYROVA), geboren am 6. Januar 1953, ehemalige Gesundheitsministerin Mykhaylo (Mikhail) Markovych DOBKIN, geboren am 26. Januar 1970, Gouverneur der Provinz Kharkiv (Charkow), Gründer der Ukrainischen Front Yuriy IVANYUSHCHENKO, geboren am 21. Februar 1959, Mitglied des Parlaments, enger Vertrauter von Viktor Yanukovych Oleksander Viktorovych KLYMENKO, geboren am 16. November 1980, ehemaliger Minister für Einnahmen und Steuern Andriy (Andrey) Petrovych KLYUYEV (KLUEV/KLYUEV), geboren am 12. August 1964, ehemaliger Chef der Präsidialabteilung Serhiy Petrovych KLYUYEV (KLUEV/KLYUEV), geboren am 19. August 1969, Geschäftsmann, Bruder von Andriy Klyuyev Borys Viktorovych KOLESNIKOV, geboren am 25. Oktober 1962, ehemaliger Infrastrukturminister zur Zeit der Fussballeuropameisterschaft EURO 2012 Yuriy Volodymyrovych KOLOBOV, geboren am 8. April 1973, ehemaliger Finanzminister Volodymyr Vasylovych KOZAK, geboren am 9. August 1959, ehemaliger Infrastrukturminister Olena Leonidivna LUKASH, geboren am 12. November 1976, ehemalige Justizministerin Mykola Volodymyrovych PRYSYAZHNYUK, geboren am 3. Januar 1960, ehemaliger Minister für Agrarpolitik und Nahrungsmittelindustrie Viktor Pavlovych PSHONKA, geboren am 6. Februar 1954, ehemaliger Generalstaatsanwalt Eduard Anatoliyovych STAVYTSKY, geboren am 4. Oktober 1972, ehemaliger Minister für Energiewirtschaft und Kohleindustrie Oleksandr (Aleksandr) Viktorovych YANUKOVYCH, geboren am 10. Juli 1973, Sohn des ehemaligen Präsidenten, Geschäftsmann Viktor Fedorovych YANUKOVYCH, geboren am 9. Juli 1950, ehemaliger Präsident Oleksandr (Aleksandr) Serhiyovych YEFREMOV, geboren am 22. August 1954, Fraktionschef der Partei der Regionen Vitaliy Yuriyovych ZAKHARCHENKO, geboren am 20. Januar 1963, ehemaliger Innenminister Oleksii Mykolayovych AZAROV, Sohn des ehemaligen Premierministers Azarov Serhiy Vitaliyovych KURCHENKO, geboren am 21. September 1985, Geschäftsmann Artem Viktorovych PSHONKA, geboren am 19.

März 1976, Sohn des ehemaligen Generalstaatsanwalts, stellvertretender Fraktionschef der Partei der Regionen im Werchowna Rada (ukrainisches Parlament) Viktor Ivanovych RATUSHNIAK, geboren am 16. Oktober 1959, ehemaliger stellvertretender Innenminister Dmytro Volodymyrovych TABACHNYK, geboren am 28. November 1963, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft