AS 2016 2067

Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Quoten- und
Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds

vom 14. Juni 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19912 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. November 20113,
beschliesst:

Art. 1

Die in der Resolution des Gouverneursrates des Internationalen Währungsfonds vom 15. Dezember 20104 verabschiedete Quotenerhöhung und die Änderung des Übereinkommens vom 22. Juli 19445 über den Internationalen Währungsfonds werden genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, der Quotenerhöhung und der Änderung des Übereinkommens zuzustimmen.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 12. März 2012 Ständerat, 14. Juni 2012 Der Präsident: Hansjörg Walter Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab