AS 2016 2311
Organisationsverordnung
für die Bundeskanzlei
(OV-BK)
Änderung vom 17. Juni 2016
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Organisationsverordnung vom 29. Oktober 20081 für die Bundeskanzlei wird wie folgt geändert:
Art. 5a Geschäftsdatenbank EXE-BRC
Die Bundeskanzlei betreibt für die Verwaltung, die Kontrolle und die Koordination der Bundesratsgeschäfte die Geschäftsdatenbank EXE-BRC.
EXE-BRC enthält zu den einzelnen Bundesratsgeschäften Angaben und Dokumente sowie folgende Personendaten:
die Namen und Telefonnummern der für die Bearbeitung eines Bundesratsgeschäftes zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung;
Angaben über die in einem Bundesratsgeschäft erwähnten Personen, soweit die Spezialgesetzgebung es erlaubt, diese Daten zu bearbeiten.
Die Generalsekretärenkonferenz entscheidet auf Antrag der Bundeskanzlei darüber, wie viele Personen pro Departement und Bundeskanzlei über ein Abrufverfahren Zugriff auf EXE-BRC haben.
Die Bundeskanzlei erteilt den mit der Koordination und der Qualitätssicherung von Bundesratsgeschäften betrauten Personen der Bundesverwaltung die Zugriffsberechtigungen auf EXE-BRC, soweit dies zweckmässig und notwendig ist.
II
Diese Verordnung tritt am1. August 2016 in Kraft.
17. Juni 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |