AS 2016 4919
Verordnung des EDI
über genetische Untersuchungen beim Menschen
(GUMV-EDI)
Änderung vom 25. November 2016
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Der Anhang der Verordnung des EDI vom 14. Februar 20071 über genetische Untersuchungen beim Menschen wird gemäss Beilage geändert.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2017 in Kraft.
25. November 2016 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset
Anhang
(Art. 1) Bezeichnung der genetischen Untersuchungen, die mit den einzelnen Titeln durchgeführt werden dürfen Abkürzungen, Bst. C, H, I und MP C: Spezialistin/Spezialist für klinisch-chemische Analytik FAMH; Spezialistin/Spezialist für Labormedizin FAMH, Schwerpunkt klinische Chemie H: Spezialistin/Spezialist für hämatologische Analytik FAMH; Spezialistin/Spezialist für Labormedizin FAMH, Schwerpunkt Hämatologie I: Spezialistin/Spezialist für klinisch-immunologische Analytik FAMH, Spezialistin/Spezialist für Labormedizin FAMH, Schwerpunkt Immunologie MP: Fachärztin/Facharzt für Pathologie, speziell Molekularpathologie Untersuchungen Folgenden Eintrag streichen Pharmakogenetische Untersuchungen zur Abklä- x x x x x rung der Wirkung einer geplanten Therapie Folgende Einträge alphabetisch einfügen Pharmakogenetische Untersuchungen zur Abklä- x x x x x rung der Wirkungen einer geplanten Therapie zur Abklärung von Blutkrankheiten, falls die Untersuchung eindeutig auf eine oder mehrere zur Abklärung von Immunkrankheiten, falls die Untersuchung eindeutig auf eine oder mehrere zur Abklärung von Stoffwechselkrankheiten, falls die Untersuchung eindeutig auf eine oder mehrere