AS 2017 177
Verordnung
über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung
und die Arbeitsmarktstatistik
(AVAM-Verordnung)
Änderung vom 9. Dezember 2016
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die AVAM-Verordnung von1. November 20061 wird wie folgt geändert:
Ingress Betrifft nur den italienischen Text
Art. 3 Bst. d
Das Informationssystem dient:
d. der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (KD) für die Erfüllung der in Artikel 25 AVG vorgesehenen Aufgaben;
Gliederungstitel vor Art. 4
2. Abschnitt: Berechtigte Stellen
Art. 4
Folgende Stellen können im Informationssystem Daten bearbeiten:
die kantonalen Arbeitsämter;
die regionalen Arbeitsvermittlungszentren;
die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen.
Die KD kann mittels Abrufverfahren auf AVAM zugreifen, um im Rahmen ihres Beratungsdienstes die Stelleninserate zu bewirtschaften.
Folgende Stellen können auf Gesuch im Einzelfall mittels Abrufverfahren auf das Informationssystem zugreifen:
die Organe der Sozialhilfe für Informationen, die der beruflichen Wiedereingliederung von sozialhilfebeziehenden arbeitslosen Personen dienen;
die Organe der Invalidenversicherung zur Koordination ihrer Aktivitäten mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung bei der Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen.
Die Ausgleichsstelle überprüft die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erteilung des Zugriffs an die im Absatz 3 erwähnten Stellen.
Art. 5 Abs. 2
Die berechtigten Stellen dürfen nur diejenigen Daten bearbeiten, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Diese sind für jede Stelle individuell im Anhang gekennzeichnet.
Art. 6 Datenverkehr mit anderen Systemen der Arbeitslosenversicherung
Mit dem Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ASAL) können Daten gemäss Anhang ausgetauscht werden.
Dem Informationssystem des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für die Analyse von Arbeitsmarktdaten (LAMDA) können Daten gemäss Anhang geliefert werden.
Art. 6b Datenverkehr mit anderen Stellen
Mit dem Bundesamt für Statistik können Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) ausgetauscht werden.
Vom System der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) können Daten gemäss Anhang übernommen werden.
Art. 6c Lieferung von Daten an die kantonalen Migrationsämter
Die Ausgleichstelle kann gemäss Artikel 82 Absätze 6 und 7 der Verordnung vom 24. Oktober 20072 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit den kantonalen Migrationsämtern personenbezogene Daten aus AVAM liefern.
Art. 9 Abs. 2
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung gewährt die Bearbeitungs- und Zugriffsrechte auf AVAM und überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Art. 10 Datensicherheit
Die berechtigten Stellen treffen die notwendigen Massnahmen, um den Zugriff unbefugter Personen auf die Daten zu verhindern.
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung trifft die notwendigen Massnahmen zur Wiederherstellung der Daten und Programme des Informationssystems nach Entwendung, Verlust oder unbeabsichtigter Zerstörung.
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung legt in einem Bearbeitungsreglement seine interne Organisation, das Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren sowie die einzelnen Sicherheitsmassnahmen fest.
Gliederungstitel vor Art. 12
5. Abschnitt: Betrieb und Finanzierung
Art. 12 Betrieb des Informationssystems
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ist verantwortlich für die Entwicklung und den Betrieb des Informationssystems.
II
Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am1. Februar 2017 in Kraft.
9. Dezember 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |
Anhang
Abkürzungen: KAST Kantonale Amtsstellen A Alles RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren E Eigene Fälle (Zuständigkeit) LAM Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen KD Konsularische Direktion des EDA SH Sozialhilfe IV Invalidenversicherung Stellensuchende Name, Vorname, Adresse(n), Tel.-Nr., Fax, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht, A A A A E E Zivilstand, Nationalität, AHV-Nummer/Sozialversicherungsnummer, Personennummer, Aufenthaltsstatus und -berechtigung Anmeldedatum und Anmeldeort, Zuweisungsstopp, Erwerbsstatus und Erwerbs- A A A A E E situation, Leistungsbezug/Kantonale Arbeitslosenhilfe, Zuständige Amtsstellen und -personen Berufliche Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen, Lebenslauf, Sprach- A A A A E E kenntnisse Art und Ausmass der gesuchten Tätigkeit (Verfügbarkeit), Mobilität, Führe- A A A A E E rausweis, Arbeitsregion, letzter Arbeitgeber und dessen Branche Gewünschte Datenfreigabe A A A A E E Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, Rahmen- E E E E – – frist, Beschäftigungsgrade, Langzeitarbeitslosigkeit, ALK/Zahlstelle und deren zuständige Sachbearbeiterin oder zuständiger Sachbearbeiter, Kontrollperiode Kontroll- und Beratungstermine (Datum, Zeit, Durchführungsort), Beratungs- E E E E E protokolle Vermittelbarkeit, Qualifizierungsbedarf, für Wiedereingliederung notwendige E E E E E E ASAL-Daten, Wiedereingliederungsziele, Wiedereingliederungsaktionen Zugewiesene Fachberatung E E E E E E Zuweisungen zu Stellenangeboten, Kontaktperson, Zuweisungsresultat A A A A E E Matchingresultate A A A A – E Art, Dauer und Höhe eines Zwischenverdienstes; Kontaktangaben zum Arbeit- E E E E – E geber während des Zwischenverdienstes Art, Dauer, Durchführungsort und Kosten einer arbeitsmarktlichen Massnahme E E E E E E (Titel der Massnahme, Anbieter, Beginn und Ende, Anwesenheitspflicht, Verantwortlicher LAM, Zielgruppen, Mindestvoraussetzungen, Durchführungsort, verantwortliche Person), für AMM notwendige Daten Stellensuchender, für AMM notwendige ASAL-Daten Leistungsexporte E E E- – E- E Arbeitsbemühungen (Kontrollperiode, Personalberater/in), Nachweisbefreiung, E E E – E E Grund, Beginn und Dauer von Sanktionen, Vermittlungsfähigkeit E E E – E Abmeldedatum und Abmeldegrund, Arbeitsbeginn, neuer Arbeitgeber, neuer E E E E E E Arbeitskanton, Branche und gefundener Beruf Unternehmen Name, Adresse, Tel.-Nr., Fax, E-Mail,
Webadresse, Branche, Unternehmens- A A A A E A status, Verweiser-Nr. BUR-Daten (BUR-Nummer, Adresse, Telefon, Rechtsform, Betriebsgrösse, A A A A E A Wirtschaftsstatus, Arbeitssprache), Handelsregisterdaten Kontaktpersonen (Funktion, Stellung, Sprache, Adresse, Tel.-Nr., Fax, E-Mail) A A A A E A Vereinbarung zur Zusammenarbeit, Geschäftstätigkeit, Erreichbarkeit A A A A E A Beschäftigte Berufsgruppen A A A A E A Geschäftsgang (Zeitraum, Stellen, durch RAV besetzte Stellen, Kurzarbeits- A A A A E A entschädigung, Schlechtwetterentschädigung, Anzahl beschäftigte Stellensuchende, Zuschüsse) Ausgeschriebene Stellen, Zuweisungen, Stellenmeldung, Stellenabmeldung A A A A E A (Grund, Datum), Stellenbezeichnung, Arbeitsbedingungen (Antritt, Dauer, Beschäftigungsgrad, Lohn, Örtlichkeit), Tätigkeit, Stellenanforderungen (Qualifikation, Erfahrungen, Ausbildungsniveau, Abschluss), erforderliche Sprachkenntnisse, Kontaktperson, Zuweisungen Matchingresultate A A A A – A Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, Zustän- A A A – – – dige Amtsstellen und -personen, Betriebsabteilung, Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Automatische Datenbekanntgabe an andere Systeme Auszahlungssysteme der Arbeitslosenversicherung (ASAL) Personendaten: Name; Vorname; Adresse(n); Tel.-Nr.; Fax; E-Mail; Geburtsdatum; Geschlecht; Zivilstand; Personennummer; Nationalität; AHV-Nummer/ Sozialversicherungsnummer; Aufenthaltsstatus und -berechtigung; Anmeldedatum und Anmeldeort; Erwerbsstatus und Erwerbssituation; Zuständige Amtsstellen und -personen; Berufliche Qualifikationen; Fähigkeiten und Erfahrungen; Art und Ausmass der gesuchten Tätigkeit (Verfügbarkeit); Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Taggelder; Sprachkenntnisse; Kontroll- und Beratungstermine; Art, Dauer und Höhe eines Zwischenverdienstes; Kontaktangaben zum Arbeitgeber während des Zwischenverdienstes; Art, Dauer, Durchführungsort und Kosten einer arbeitsmarktlichen Massnahme; Grund, Beginn und Dauer von Sanktionen; Abmeldedatum und Abmeldegrund Unternehmensdaten: Name; Adresse; Webadresse; Kontaktpersonen (Funktion, Stellung, Sprache, Adresse, Tel.-Nr., Fax, E-Mail); BUR-Nummer; Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen; Zuständige Amtsstellen und -personen; Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und -nehmer;
Betriebsabteilung Betriebsunternehmensregister (BUR) Unternehmensdaten: BUR-Nummer, Rechtsform, Betriebsgrösse, Wirtschaftsstatus Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) Personendaten: Name, Vorname, Adresse(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, AHV-Nummer/Sozialversicherungsnummer