AS 2017 245

Verordnung
über Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen
des Bundesamtes für Polizei
(Gebührenverordnung fedpol, GebV-fedpol)

Änderung vom 11. Januar 2017

Der Schweizerische Bundesrat
beschliesst:

I

Die Gebührenverordnung fedpol vom 4. Mai 20161 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1 Bst. e

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) erhebt Gebühren für folgende Verfügungen und Dienstleistungen:

e. Sicherheitsbescheinigungen, die von Schweizer Staatsangehörigen für die von ausländischen Behörden verlangten Personensicherheitskontrollen beantragt werden und dem Zweck der erleichterten Einreise in deren Hoheitsgebiet dienen.

II

Diese Verordnung tritt am1. Februar 2017 in Kraft.

11. Januar 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr