AS 2017 7379

Verordnung des VBS
über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen
(EHSM-Verordnung, EHSM-V)

Änderung vom 16. November 2017

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
verordnet:

I

Die EHSM-Verordnung vom 3. August 20121 wird wie folgt geändert:

Art. 48 Abs. 1

Für die Studien- und Ausbildungsgänge, Kurse und Kompetenznachweise an der EHSM sowie für die Lehrgänge der Trainerbildung werden Gebühren nach Anhang 3 erhoben.

II

Diese Verordnung erhält neu einen Anhang 3 gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2018 in Kraft.

16. November 2017 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Guy Parmelin

Anhang 3

(Art. 48 Abs. 1) Gebühren Gebühren in Franken Einheit Anmeldung zur Eignungsabklärung Bachelor- 100 studiengang der EHSM Anmeldung zum Masterstudiengang und 100 je Studiengang zu Nachdiplomstudiengängen der EHSM Semestergebühr EHSM (Bachelor- und 900 Masterstudiengänge) Anmeldung als Hörerin oder Hörer zu 100 je ECTS-Punkt Lehrveranstaltungen der EHSM Nachdiplomstudiengänge CAS, DAS, MAS 600–1000 je ECTS-Punkt (auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung) Prüfungsgebühr in Studiengängen der EHSM 100 je Studiengang Abmeldung von oder Nichterscheinen an 50 Prüfungen und Kompetenznachweisen in Studien- und Ausbildungsgängen der EHSM Äquivalenzprüfung von Hochschuldiplomen 50 je Diplom Kurse und Module der Trainerbildung 50–250 je Kurstag Äquivalenzprüfung von ausländischen Diplomen 250 je Diplom der Trainerbildung Übrige Aus- und Weiterbildungsangebote 50–250 je Kurstag (je nach Umfang und Aufwand)