AS 2018 4305

Geschäftsreglement
für das Bundesverwaltungsgericht
(VGR)

Änderung vom 6. November 2018

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erlässt folgendes Reglement:

I

Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Art. 23 Abs. 2

Die zweite Abteilung behandelt Geschäfte, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Wirtschaft, Wettbewerb und Bildung haben. Sie ist für die Behandlung von Beschwerden gegen genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes zuständig.

II

Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.

III

Dieses Reglement tritt am1. Januar 2019 in Kraft.

6. November 2018 Im Namen des Bundesverwaltungsgerichtes Der Präsident: Jean-Luc Baechler Die Generalsekretärin: Stephanie Rielle La Bella

Anhang

(Art. 23 Abs. 6) Geschäftsverteilung

Ziff. 1

1 Erste Abteilung

Der ersten Abteilung werden Geschäfte der folgenden Rechtsgebiete zugeteilt: – Staatshaftung und Regress; – Bundespersonal (einschliesslich Personensicherheitsprüfungen und Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bundespersonal); – Datenschutz; – Verfahren aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes mit Ausnahme der Beschwerdeverfahren gegen genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen; – Eidgenössische Technische Hochschulen; – Turnen und Sport; – Natur- und Heimatschutz; – Militär; – Kriegsmaterial; – Bevölkerungs- und Zivilschutz; – Zollwesen; – Abgaben; – Steuern; – Alkohol; – berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; – Infrastrukturprojekte; – Raumplanung; – Fuss- und Wanderwege; – Enteignungen; – Wasserrecht; – Nationalstrassen; – Energie; – Verkehr und Transport; – Umweltschutz, Gewässerschutz; – Post- und Fernmeldewesen;

– Radio und Fernsehen; – Wald; – Jagd; – Amts- oder Rechtshilfe, soweit sie Geschäfte der ersten Abteilung betrifft; – Beschwerden des Bundesstrafgerichts auf dem Gebiet des Arbeitsverhältnisses seiner Richter und Richterinnen und seines Personals.

Ziff. 2

2 Zweite Abteilung

Der zweiten Abteilung werden Geschäfte der folgenden Rechtsgebiete zugeteilt:

– öffentliche Beschaffungen; – Stiftungsaufsicht; – Handelsregister- und Firmenrecht; – geistiges Eigentum; – Kartellrecht und Preisüberwachung; – Berufsbildung; – medizinische Aus- und Weiterbildung; – schweizerische Maturitätsprüfungen; – Förderung universitärer Hochschulen; – Stiftung Pro Helvetia; – Sprache, Kunst, Kultur; – Forschungsförderung; – Tierschutz; – wirtschaftliche Landesversorgung; – Risikokapitalgesellschaften; – Arbeitsgesetzgebung; – Arbeitslosenversicherung; – Wohnraumförderung sowie Wohnbau- und Wohneigentumsförderung; – Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung; – Landwirtschaft, Berggebiete; – Tierseuchen; – Bauprodukte; – Tourismus und Investitionsförderung; – Lotterie, Glücksspiele und Spielbanken, soweit es nicht um Abgaben geht;

– Akkreditierung und Bezeichnung von Prüf-, Konformitätsbewertungs-, Anmelde- und Zulassungsstellen; – Edelmetallkontrolle; – Sprengstoffgesetzgebung; – Chemikalien; – Aussenhandel (einschliesslich Exportförderung); – Nationalbank; – Aufsicht über Kreditinstitute und Börsen; – Geldwäscherei; – Aufsicht über die Privatversicherungen; – Amts- oder Rechtshilfe, soweit sie Geschäfte der zweiten Abteilung betrifft; – Beschwerden gegen genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes.

Der zweiten Abteilung werden zudem alle Geschäfte zugeteilt, die nach diesem Anhang keiner anderen Abteilung zugeordnet werden können.