AS 2018 893
Zollabkommen
über das Carnet A.T.A.
für die vorübergehende Einfuhr von Waren
vom 6. Dezember 1961
(A.T.A.-Abkommen)
SR 0.631.244.57; AS 1963 479
Übersetzung
Änderung der Artikel 4 und 18 des A.T.A-Abkommen Vom Bundesrat genehmigt am 25. Januar 2018 In Kraft getreten für die Schweiz am 11. August 2017
Art. 4, neuer Par. 3 hinzufügen
«Alle für die Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Formalitäten können elektronisch mittels von den Vertragsparteien genehmigter elektronischer Datenverarbeitungstechniken vorgenommen werden.»
Art. 18, Par. 4 ersetzen
«Bei den Zusammenkünften gilt das Quorum mit einem Drittel der Vertreter der Vertragsparteien als erreicht.»