AS 2019 421
Verordnung
über die Militärdienstpflicht
(VMDP)
vom 22. November 2017 (AS 2017 7405)
Anhang 7 Ziff. II 4 4. Verordnung vom 29. März 20171 über die Strukturen der Armee statt:
Art. 6 Bst. d
Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt:
d. Militärdienstpflichtige, bei denen ungeordnete persönliche Verhältnisse gemäss Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung vom 22. November 20172 über die Militärdienstpflicht vorliegen und die deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können;
muss es heissen:
Art. 6 Bst. d
Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt:
d. Militärdienstpflichtige, bei denen besondere persönliche Verhältnisse gemäss Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung vom 22. November 20173 über die Militärdienstpflicht vorliegen und die deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können;
29. Januar 2019 Bundeskanzlei