AS 2019 4319
Verordnung
über die Strukturen der Armee
(VSA)
Änderung vom 20. November 2019
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 29. März 20171 über die Strukturen der Armee wird wie folgt geändert:
Art. 3 Bst. b
Dienstzweige der Armee sind:
b. der Nachrichtendienst;
Art. 6 Bst. ebis
Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt:
ebis. Angehörige der Armee in der militärischen Weiterausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder Offizier;
II
Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2020 in Kraft.
20. November 2019 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Ueli Maurer |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |
Anhang 1
(Art. 1) Strukturen der Armee Folgende Einträge ersetzen gemäss nachstehender Tabelle: –1. Gliederungsebene «Kommando Operationen», 2. Gliederungsebene «Kommando Militärpolizei», Strukturebene –1. Gliederungsebene «Kommando Ausbildung», 2. Gliederungsebene «Höhere Kaderausbildung der Armee», Strukturebene 1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene Kommando Operationen … Kommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheitsdienst Kompetenzzentrum Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Fahndung und Schutz Militärpolizeibataillon 1 Militärpolizeibataillon 2 Militärpolizeibataillon 3 Militärpolizeibataillon 4 1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene … Kommando Ausbildung … Höhere Kaderausbildung der Armee Operative Schulung Kommando Generalstabsschule Kommando Zentralschule Kommando Militärakademie Kommando Berufsunteroffiziersschule der Armee …