AS 2019 4753

Verordnung des WBF
über Mindestvorschriften für die Anerkennung
von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien
der höheren Fachschulen
(MiVo-HF)

Änderung vom 26. November 2019

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
verordnet:

I

Die Verordnung des WBF vom 11. September 20171 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 2

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Rahmenlehrpläne.

Art. 19 Abs. 2

Die Expertinnen oder Experten überprüfen zuhanden des SBFI die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung und die Einhaltung des entsprechenden Rahmenlehrplans.

Art. 20 Abs. 1

Das SBFI entscheidet über die Anerkennung.

Art. 21 Abs. 2

Verstreicht diese Frist ungenutzt oder werden die Mängel nicht behoben, so entzieht das SBFI die Anerkennung. Es hört vor einem Entzug die zuständige kantonale Behörde an.

und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen. V des WBF

II

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2020 in Kraft.

26. November 2019 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin