AS 2019 5013

Originaltext

Abkommen vom 23. November 2017

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen

SR 0.814.011.268; AS 2018 895

Inkrafttreten des Abkommens Am 6. Dezember 2019 haben sich die Vertragsparteien die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften über das Inkrafttreten des Abkommens gemäss Absatz 4 des Artikels 21 angezeigt. Das Abkommen tritt daher am 1. Januar 2020 in Kraft.

Treibhausgasemissionen. Abk. mit der EU