AS 2019 5059
Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
Übereinkommen vom 16. November 1989
gegen Doping
SR 0.812.122.1; AS 1993 1238
Neufassung des Anhangs Anlässlich ihrer in Strassburg abgehaltenen einundfünfzigsten Tagung am 24. Oktober 2019 hat die beobachtende Begleitgruppe zum Übereinkommen die Neufassung des Anhangs beschlossen. Die Neufassung ist am1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dieser Anhang wird in der AS nicht publiziert; die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2020/Welt-Anti-Doping-Code: Jederzeit verbotene Wirkstoffe und Methoden (in und ausserhalb von Wettkämpfen)» kann gemäss Artikel 19 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 für Massnahmen gegen Doping bei der zuständigen Stelle (Antidoping Schweiz) auf französisch und deutsch kostenlos unter www.antidoping.ch/ abgerufen werden.