AS 2020 1219
Verordnung des EJPD
über die Durchführung der Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VD-ÜPF)
Änderung vom 13. Januar 2020
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
verordnet:
I
Anhang 1 der Verordnung des EJPD vom 15. November 20171 über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
II
Diese Verordnung tritt am1. März 2020 in Kraft.
13. Januar 2020 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter
Anhang 1
Technische Vorschriften für die Schnittstellen für die Durchführung der Fernmeldeüberwachung (Ausgabe 2.0)2
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