AS 2020 1605

Geschäftsreglement des Ständerates
(GRS)

Änderung vom 4. Mai 2020

Der Ständerat,
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 23. April 20201,
beschliesst:

I

Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 20. Juni 20032 wird wie folgt geändert:

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Kapitels2. Abschnitt

Art. 20a Ratsunterlagen

Die Ratsunterlagen werden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt.

Während der Ratssitzung werden ausser Wahlzetteln keine Unterlagen ausgeteilt.

Art. 21 Einreichung

Ein Ratsmitglied kann eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss während der Session per E-Mail beim Zentralen Sekretariat einreichen.

Art. 25 Abs. 1bis

Wer eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss mitunterzeichnet, teilt dies per E-Mail dem Zentralen Sekretariat mit. Dies ist bis zum Ende des nächsten Sitzungstages nach der Einreichung möglich.

Art. 30 Abs. 1

Die Ratssekretärin oder der Ratssekretär erstellt für jede Sitzung ein Protokoll in der Sprache der Präsidentin oder des Präsidenten. Das Protokoll nennt:

  1. die behandelten und zurückgezogenen Beratungsgegenstände;

  2. die Namen der Rednerinnen und Redner;

  3. die Anträge;

  4. das Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen;

  5. die entschuldigten Ratsmitglieder;

  6. die Mitteilungen der Präsidentin oder des Präsidenten.

Art. 35 Abs. 2

Wer sprechen will, meldet sich per Handzeichen bei der Präsidentin oder beim Präsidenten.

Art. 38 Abs. 1 und 1bis

Ein Antrag ist der Präsidentin oder dem Präsidenten per E-Mail an das Ratssekretariat vor der Beratung des betreffenden Beratungsgegenstandes einzureichen.

Die Präsidentin oder der Präsident kann für die Einreichung der Anträge eine Frist setzen.

Art. 44 Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt durch Aufstehen.

Art. 44a

Aufgehoben

Art. 45 Sachüberschrift und Abs. 1 Feststellung des Ergebnisses

Auf das Zählen der Stimmen kann verzichtet werden, wenn das Ergebnis einer Abstimmung offensichtlich ist.

Art. 46 Abs. 1 und 5

Die Abstimmung findet unter Namensaufruf statt, wenn mindestens zehn Ratsmitglieder es verlangen.

Aufgehoben

II

Dieses Reglement tritt mit Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft.

Es gilt, bis der Ständerat wieder im Parlamentsgebäude tagt; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.

Ständerat, 4. Mai 2020 Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol