AS 2020 2597
Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept für die Unterstützung
von Organisationen kulturell tätiger Laien
Änderung vom 12. Juni 2020
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 5. Juli 20161 über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen kulturell tätiger Laien wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 1
Es können Beiträge an die Kosten von Organisationen kulturell tätiger Laien ausgerichtet werden. Die Beiträge unterstützen die Organisationen in erster Linie bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen nach Artikel 3 Absatz 2.
Art. 3 Abs. 1 Bst. a, abis und ater
Die Organisationen müssen:
über eine angemessene Anzahl von Mitgliedern aus verschiedenen Sprachregionen verfügen;
abis. für ihre Mitglieder Veranstaltungen in verschiedenen Sprachregionen durchführen;
ater. im Vorstand über Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Sprachregionen verfügen;
Art. 4 Abs. 2
Die Beiträge betragen höchstens 50 Prozent der Kosten der Organisation für die Erbringung ihrer Dienstleistungen für die Mitglieder sowie für die Verbandsführung, das Sekretariat und die Kommunikation.
kulturell tätiger Laien. V des EDI
Art. 5 Abs. 2, 4 und 5
Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen sind dem BAK jeweils bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der vierjährigen Förderperiode einzureichen.
Das BAK schliesst mit den Empfängern von Beiträgen eine Leistungsvereinbarung ab. Darin werden insbesondere die Höhe der Finanzhilfe und die zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Die Auszahlung der Finanzhilfe kann in mehreren Tranchen erfolgen. Der endgültige Betrag wird jeweils im Subventionsjahr gestützt auf die in der Leistungsvereinbarung vorgesehene Berichterstattung zum Vorjahr ausbezahlt.
Art. 7a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 12. Juni 2020
Für Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 12. Juni 2020 nicht abgeschlossen sind, gilt das bisherige Recht.
II
Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.
12. Juni 2020 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset