AS 2020 4649

Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Protokolls zur
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen der Schweiz und Norwegen

vom 19. Juni 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. November 20192,
beschliesst:

Art. 1

Das Protokoll vom 20. Juni 20193 zur Änderung des Abkommens vom 7. September 19874 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

AS 2020 4651 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen. BB

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 19. Juni 2020 Ständerat, 19. Juni 2020 Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Präsident: Hans Stöckli Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen.5 10. November 2020 Bundeskanzlei