AS 2021 136
Verordnung
über die Meldepflicht und die Nachprüfung der
Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen
und -erbringern in reglementierten Berufen
(VMD)
Änderung vom 17. Februar 2021
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 26. Juni 20131 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen wird wie folgt geändert:
Art. 1
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) veröffentlicht auf seiner Website die Liste der Berufe, die unter die Meldepflicht und die Nachprüfung gemäss BGMD fallen.2
Art. 2 Abs. 1 und 3 (betrifft nur den italienischen Text)
Die Dienstleistungserbringerin oder der Dienstleistungserbringer erstattet die Meldung über das Online-Meldesystem auf der Internetplattform des SBFI.
Art. 3 Abs. 1 Bst. f
Das SBFI verlangt von der Dienstleistungserbringerin oder dem Dienstleistungserbringer über das Online-Meldesystem die folgenden Begleitdokumente:
f. bei Berufen im Sicherheitssektor gemäss der Liste nach Artikel 1:3 den Nachweis, im Original oder in einer beglaubigten Kopie, dass keine Vorstrafen vorliegen.
Die Liste der reglementierten Berufe ist einsehbar unter: www.sbfi.admin.ch > Bildung > Anerkennung ausländischer Diplome > Dienstleistungserbringende.
2021-0514 AS 2021 136 Meldepflicht und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von AS 2021 136 Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen. V
II
Anhang 1 wird aufgehoben.
III
Diese Verordnung tritt am1. April 2021 in Kraft.
17. Februar 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Guy Parmelin |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |