AS 2022 295
Geschäftsreglement
des Nationalrates
(GRN)
(Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes,
insbesondere in Krisensituationen)
Änderung vom 18. März 2022
Der Nationalrat,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 27. Januar 20221 und in die Stellungnahmen des Bundesrates vom 16. Februar 20222,
beschliesst:
I
Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 1
Jede Kommission kann aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen.
Art. 57 Abs. 4 Bst. e
Auf der Namensliste wird für jedes Ratsmitglied vermerkt, ob es:
e. entschuldigt ist; als entschuldigt gilt, wer sich bis spätestens bis zu Sitzungsbeginn aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60 ParlG oder wegen Todesfalls im engen Familienkreis, Mutterschaft, Vaterschaft, Unfall oder Krankheit für die ganze Sitzung abgemeldet hat.