AS 2022 690
Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)
Änderung vom 17. Juni 2022
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20211,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 19862 gegen den unlauteren Wettbewerb wird wie folgt geändert:
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts
Art. 8a Verwendung von Paritätsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben
Unlauter handelt insbesondere, wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränken.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 17. Juni 2022 Die Präsidentin: Irène Kälin | Ständerat, 17. Juni 2022 Der Präsident: Thomas Hefti |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 6. Oktober 2022 unbenützt abgelaufen.3
2 Es wird auf den 1. Dezember 2022 in Kraft gesetzt.4
16. November 2022 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis |