AS 2024 183
Verordnung
über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen
(Gütertransportverordnung, GüTV)
Änderung vom 10. April 2024
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Gütertransportverordnung vom 25. Mai 20161 wird wie folgt geändert:
Art. 31 Abs. 2
Für den Betrieb von Anschlussgleisen sind weder eine Sicherheitsgenehmigung noch eine Sicherheitsbescheinigung noch ein Sicherheitsmanagementsystem erforderlich.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
10. April 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |