AS 2024 451

Verordnung
über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen
(VSMS)

Änderung vom 21. August 2024

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 9. Oktober 20191 über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 1bis

Bestehen unvorhersehbare Sicherheitsrisiken, können Gesuche für bauliche und technische Massnahmen nach Artikel 4 Buchstabe a jederzeit eingereicht werden.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

21. August 2024

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi