AS 2025 4

Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)

Präambel

Verordnung des SBFI
über die berufliche Grundbildung Geomatikerin EFZ / Geomatiker EFZ

vom 3. April 2024(AS 2024 178; SR 412.101.221.16412.101.221.16)

Art. 6

statt:

Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt vier Tage pro Woche.

muss es heissen:

Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt 3 ¾ Tage pro Woche.

Art. 7 Abs. 1 Bst. a, dritter und fünfter Strich

statt:

Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 1640 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf:

Unterricht

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

Total

  1. Berufskenntnisse

  • – Strukturieren, Organisieren und Verwalten von Geodaten

80

80

80

40

280

muss es heissen:

Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 1640 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf:

Unterricht

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

Total

  1. Berufskenntnisse

  • – Strukturieren, Organisieren und Verwalten von Geodaten

80

80

40

40

240

  • – Schwerpunktspezifische Handlungskompetenz

0

0

40

0

40

8. Januar 2025

Bundeskanzlei