AS 2025 489
Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Serbien
vom 20. Dezember 2024
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Mai 20242,
beschliesst:
Art. 1
Das Protokoll vom 19. September 20233 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Serbien zur Änderung des Abkommens vom 13. April 20054 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 20. Dezember 2024 Die Präsidentin: Maja Riniker | Ständerat, 20. Dezember 2024 Der Präsident: Andrea Caroni |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 19. April 2025 unbenützt abgelaufen.5
5. August 2025 | Bundeskanzlei |