AS 2025 790
Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland
vom 21. März 2025
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Juni 20242,
beschliesst:
Art. 1
Das Protokoll vom 21. August 20233 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 19714 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 20105 wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 21. März 2025 Der Präsident: Andrea Caroni | Nationalrat, 21. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Juli 2025 unbenützt abgelaufen.6
4. Dezember 2025 | Bundeskanzlei |