AS 2026 361
Verordnung des Hochschulrats
über die Koordination der Lehre
an den Schweizer Hochschulen
Änderung vom 22. Mai 2026
Präambel
Der Hochschulrat
verordnet:
I
Die Verordnung des Hochschulrats vom 29. November 20191 über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen wird wie folgt geändert:
Art. 10a Ablehnung der Zulassung
Die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs können zur Wahrung der Wissenssicherheit oder anderer Sicherheitsinteressen die Zulassung ablehnen, sofern sie dafür über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügen.
II
Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
22. Mai 2026 | Im Namen des Hochschulrates Der Präsident: Guy Parmelin |