AS 2026 361

Verordnung des Hochschulrats
über die Koordination der Lehre
an den Schweizer Hochschulen

Änderung vom 22. Mai 2026

Präambel

Der Hochschulrat

verordnet:

I

Die Verordnung des Hochschulrats vom 29. November 20191 über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen wird wie folgt geändert:

Art. 10a Ablehnung der Zulassung

Die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs können zur Wahrung der Wissenssicherheit oder anderer Sicherheitsinteressen die Zulassung ablehnen, sofern sie dafür über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügen.

II

Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.

22. Mai 2026

Im Namen des Hochschulrates

Der Präsident: Guy Parmelin