AS 2026 80

Abkommen vom 25. Mai 1955
über die Internationale Finanz-Corporation

Resolution Nr. 273 zur Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation

Angenommen durch den Gouverneursrat am 16. April 2020
In Kraft getreten für die Schweiz am 16. April 2020

Übersetzung

Art. II Abschnitt 2 Bst. c Ziff. ii wird wie folgt geändert:

  1. (c) Der Betrag des Grundkapitals in der jeweils genehmigten Höhe kann durch den Gouverneursrat wie folgt erhöht werden:

    • (ii) in jedem anderen Falle mit einer Mehrheit von 85 Prozent der gesamten Stimmrechte.