BBl 1992 VI 56
Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom 9. Oktober 1992
Bundesbeschluss
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
vom 9. Oktober 1992
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 1992 1), beschliesst:
I Art. l 1 Das Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) wird genehmigt. Im weitern werden genehmigt: a. die Abkommen zwischen den EFTA-Staaten vom 2. Mai 1992 über die Errichtung einer EFTA-Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes sowie eines Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten; b. das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten vom 20. Mai 1992 über einen parlamentarischen Ausschuss der EFTA-Staaten.
Art. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Abkommen zu ratifizieren.
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 20 Die von der Bundesversammlung beschlossenen und auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des EWR-Abkommens notwendigen Änderungen des Bundesrechts treten zusammen mit dem Abkommen in Kraft. Wird gegen einen Erlass das Referendum ergriffen und dieser in der Volksabstimmung abgelehnt, so tritt er unverzüglich ausser Kraft.
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56 1992-573
Europäischer Wirtschaftsraum
Für die späteren Änderungen des Bundesrechts im Zusammenhang mit dem EWR-Abkommen gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach den Artikeln 89 ff.
Art. 21 Der Bund berücksichtigt bei der Durchführung und Weiterentwicklung des EWR-Abkommens sowie bei Fragen der europäischen Integration die Kompetenzen der Kantone und wahrt ihre Interessen. Er informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend, hört sie an und zieht sie bei der Vorbereitung von Entscheiden bei.
III Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Nationalrat, 9. Oktober 1992 Ständerat, 9. Oktober 1992 Der Präsident: Nebiker Die Präsidentin: Meier Josi Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz
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Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom 9. Oktober 1992
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1992 Année Anno
Band 6 Volume Volume
Heft 42 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 20.10.1992 Date Data
Seite 56-57 Pagina
Ref. No 10 052 393
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