BBl 1999 5118
Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen
Ablauf der Referendumsfrist: 7. Oktober 1999
Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen
Änderung vom 18. Juni 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 1999 1, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 20. März 19752 über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Die zu diesem Zweck gewährten Kredite und eingegangenen Garantieverpflichtungen dürfen den Gesamtbetrag von 2000 Millionen Franken sowie eine Laufzeit von sieben Jahren nicht überschreiten.
II 1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 18. Juni 1999 Ständerat, 18. Juni 1999 Die Präsidentin: Heberlein Der Präsident: Rhinow Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz
Datum der Veröffentlichung: 29. Juni 19993 Ablauf der Referendumsfrist: 7. Oktober 1999 10315