BBl 2003 6599
Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation
Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation
vom 3. Oktober 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20011, beschliesst:
I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:
Art. 38 Abs. 2 und 2bis 2 Er legt die Grundsätze für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone fest. 2bis Er erleichtert die Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone.
II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Nationalrat, 3. Oktober 2003 Ständerat, 3. Oktober 2003 Der Präsident: Yves Christen Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz