BBl 2006 9699
Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia
Bundesgesetz Entwurf über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia
Verlängerung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20062, beschliesst:
I Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 20033 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 2bis (neu) 2bis Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.