BBl 2009 4379

Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze

Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze

vom 12. Juni 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 10. Juni 20091 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 20092, beschliesst:

I Der Bundesbeschluss vom 13. Juni 20083 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze wird wie folgt geändert:

Art. 196 Ziff. 14 Abs. 2 Einleitungssatz 14. Übergangsbestimmung zu Art. 130 (Mehrwertsteuer) 2 Zur Sicherung der Finanzierung der Invalidenversicherung hebt der Bundesrat die Mehrwertsteuersätze vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2017 wie folgt an:

II

Ziff. II Abs. 2 2 Er tritt nach Annahme durch Volk und Stände am 1. Januar 2011 in Kraft.