BBl 2010 341
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (EFI)
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (EFI)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Januar 20102, beschliesst:
Art. 1 1 Das Übereinkommen vom 28. August 20033 über das Europäische Forstinstitut wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.