BBl 2010 341

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (EFI)

Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (EFI)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Januar 20102, beschliesst:

Art. 1 1 Das Übereinkommen vom 28. August 20033 über das Europäische Forstinstitut wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.