BBl 2014 3013
Bundesbeschluss über die Sicherheit anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel
Bundesbeschluss über die Sicherheit anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel
vom 17. März 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20132, beschliesst:
Art. 1 Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel wird genehmigt.
Art. 2 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel dauert längstens vom 30. November bis zum 7. Dezember 2014, unter Vorbehalt einer Datumsänderung für das Ministerratstreffen, aber maximal acht Tage.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 27. November 2013 Ständerat, 17. März 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol