BBl 2015 285
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Bundesbeschluss Entwurf über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. November 20141, beschliesst:
I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 3ter und 3quater 3ter Das Gesetz kann für die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung die Sätze der Mehrwertsteuer um höchstens 1,5 Prozentpunkte erhöhen, wenn: a. der Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge im Gesetz verankert ist; und b. die Beschränkung des Anspruchs auf Witwen- und Witwerrenten in der Alters- und Hinterlassenenversicherung auf Personen, die Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen, im Gesetz verankert ist. 3quater DerErtrag aus der Erhöhung nach Absatz 3ter kommt vollumfänglich der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugute.
II 1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.