Fatschenta parlamentara: Altersvorsorge 2020. Reform (14.088)

BBl 2015 285

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Bundesbeschluss Entwurf über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. November 20141, beschliesst:

I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:

Art. 130 Abs. 3ter und 3quater 3ter Das Gesetz kann für die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung die Sätze der Mehrwertsteuer um höchstens 1,5 Prozentpunkte erhöhen, wenn: a. der Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge im Gesetz verankert ist; und b. die Beschränkung des Anspruchs auf Witwen- und Witwerrenten in der Alters- und Hinterlassenenversicherung auf Personen, die Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen, im Gesetz verankert ist. 3quater DerErtrag aus der Erhöhung nach Absatz 3ter kommt vollumfänglich der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugute.

II 1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.