BBl 2016 3983
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Bundesgesetz Entwurf über die Krankenversicherung (KVG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 21. März 20161 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom … 2, beschliesst:
I Das Bundesgesetz vom 18. März 19943 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 25a Abs. 5 dritter und vierter Satz 5 … Für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist der Kanton, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1 BBl 2016 3961 2 Wird im BBl später veröffentlicht. 3 SR 832.10
Krankenversicherung. BG BBl 2016