BBl 2016 3983

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz Entwurf über die Krankenversicherung (KVG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 21. März 20161 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom … 2, beschliesst:

I Das Bundesgesetz vom 18. März 19943 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 25a Abs. 5 dritter und vierter Satz 5 … Für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist der Kanton, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit.

II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 BBl 2016 3961 2 Wird im BBl später veröffentlicht. 3 SR 832.10

Krankenversicherung. BG BBl 2016