BBl 2022 1538
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und auf Artikel 6 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom ... über die Ziele im Klimaschutz2,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25. April 20223
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 20224,
beschliesst:
Minderheit (Graber, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Page, Rösti, Wobmann)
Nichteintreten
Art. 1
Für die Finanzierung der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen nach Artikel 6 Absatz 1 und für die Absicherung von Risiken nach Artikel 7 des Bundesgesetzes vom ... über die Ziele im Klimaschutz wird ein Verpflichtungskredit von 1,2 Milliarden Franken für sechs Jahre ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom ... über die Ziele im Klimaschutz bewilligt.
Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.