BBl 2022 711
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom 18. März 2022
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 20212, beschliesst:
Art. 1
1 Es werden genehmigt:
a. das Abkommen vom 23. Dezember 20203 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger; b. das Protokoll vom 23. Dezember 20204 zur Änderung des Abkommens vom 9. März 19765 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Instrumente zu ratifizieren.
4 AS ...; BBl 2021 1920
2022-0836 BBl 2022 711
Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und BBl 2022 711 Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 18. März 2022 Nationalrat, 18. März 2022 Der Präsident: Thomas Hefti Die Präsidentin: Irène Kälin Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Datum der Veröffentlichung: 29. März 2022 Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022